Referat Haushalt
Der Referent Haushalt versteht sich als Bindeglied zwischen dem Vorstand der BLZK und dem Finanzausschuss. Letzterer ist ein von der Vollversammlung gewählter Ausschuss, der die Haushaltsführung der BLZK begleitet. Dem Finanzausschuss obliegt laut § 17 Absatz 7 der Satzung der Bayerischen Landeszahnärztekammer die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der BLZK. Die Prüfung erstreckt sich dabei auf die Einhaltung des Haushaltsplans und die Rechnungsprüfung.
Die Aufgaben des Referats Haushalt umfassen die Vermittlung der Beschlüsse des Vorstandes an den Finanzausschuss sowie den Bericht an den Vorstand der BLZK über die Sitzungen des Finanzausschusses.