Weiterbildung Kieferorthopädie

Curriculum Kieferorthopädie

Die zum 01.01.2004 in Kraft getretene Weiterbildungsordnung für die bayerischen Zahnärzte (WBO) beinhaltet folgende besonders hervorzuhebende Änderungen:

  • Im Rahmen der Weiterbildung Kieferorthopädie (KFO) ist an die Stelle des Klinikjahrs eine sog. klinische Weiterbildungsmaßnahme getreten (§ 20 Abs. 3 WBO).
  • Statt eines Klinikjahrs ist gegenüber der BLZK der Nachweis über die Ableistung einer mindestens 1200 Stunden umfassenden klinischen Weiterbildungsmaßnahme, welche die fachspezifische Weiterbildung begleitet, zu führen.
  • Innerhalb dieser Weiterbildungsmaßnahme sind 800 Stunden in organisierten Veranstaltungen wie Vorlesungen, Seminaren und Fallvorstellungen abzuleisten, in denen medizinische Grundlagen sowie Kenntnisse und Fertigkeiten in der Diagnostik und Therapie unter besonderer Berücksichtigung interdisziplinärer Gesichtspunkte, sowie Kenntnisse in der Ätiologie und im Praxismanagement zu vermitteln sind; die erfolgreiche Teilnahme ist durch entsprechende Zeugnisse nachzuweisen.

Qualität gewährleisten

Um ein hohes Maß an Qualität zu gewährleisten, legt die BLZK in Zusammenarbeit mit den Bayerischen Hochschulen ein Curriculum auf und empfiehlt die Teilnahme.

Ziel der Bayerischen Landeszahnärztekammer und der Bayerischen Universitäten ist es, eine umfassende qualifizierende Weiterbildung in diesem Fachgebiet zu gewährleisten, die neben zahnmedizinisch-wissenschaftlichen auch praktische und praxisbezogene Aspekte berücksichtigt.

Curriculare Weiterbildung

Dieses Curriculum wird der Weiterbildung zugrunde gelegt (auch wenn Teile der Weiterbildung außerhalb Bayerns absolviert werden) und muss begleitend zu der Weiterbildung in der Praxis erfolgen. Sein fachlicher Inhalt ist Gegenstand des Prüfungsgesprächs gemäß § 13 Abs. 3 S. 1 WBO.

Das Curriculum setzt sich aus einer Wissensvermittlung an den Bayerischen Universitäten und den Akademien der Bayerischen Landeszahnärztekammer zusammen und erfolgt parallel zu einer klinisch-praktischen Tätigkeit an einer Weiterbildungsstätte (§ 2 Abs. 1 der Richtlinien der BLZK).

Weiterbildungsabschnitte

Die Weiterbildung beträgt mindestens vier Jahre und hat grundsätzlich ganztägig, zeitlich zusammenhängend und in hauptberuflicher Stellung zu erfolgen, §§ 2 Abs. 5, 23 Abs. 2 WBO.

Sie hat zwingend mit dem allgemein zahnärztlichen Jahr zu beginnen, §§ 2 Abs. 6, 23 Abs. 3 WBO. Dieses allgemein zahnärztliche Jahr kann nicht bei einem Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen abgeleistet werden, wenn dieser nicht auch zahnärztlich tätig ist und eine allgemein zahnärztliche Tätigkeit für den Assistenten leisten kann.

Während des allgemein zahnärztlichen Jahrs sind gem. § 2 Abs. 6 WBO klinische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen, insbesondere in der

  1. präventiven Zahnheilkunde,
  2. Parodontologie,
  3. Kinderzahnheilkunde,
  4. zahnärztlichen Chirurgie,
  5. Zahnerhaltung und Prothetik und
  6. Notfallmedizin.

Zwei Jahre müssen grundsätzlich ohne Unterbrechung an derselben Weiterbildungsstätte abgeleistet werden; Ausnahmen hiervon, die sich aus persönlichen oder sachlichen Umständen ergeben können, sind möglich, müssen aber beantragt werden, § 2 Abs. 5 WBO.

Ermächtigung zur Weiterbildung

Eine Ermächtigung zur Weiterbildung wird erteilt, wenn der Zahnarzt fachlich und persönlich geeignet ist, § 5 WBO. Die Ermächtigung wird auf Antrag erteilt. Das Antragsformular können Sie hier anfordern.

mehr

Zulassung zum Fachgespräch

Weiterzubildende können den formlosen Antrag auf Zulassung zum Prüfungsgespräch frühestens drei Monate vor Abschluss der gesamten Weiterbildungszeit bei der BLZK stellen, § 10 Abs. 2 WBO. Was dem Antrag beigefügt werden muss und wo das Prüfungsgespräch stattfindet, erfahren Sie hier.

mehr

Ansprechpartner

Weiterbildung KFO/Oralchirurgie
Christine Pfannerer
Tel.: 089 230211-310
Fax: 089 230211-311

Nachricht senden

Verwandte Themen

Unterbrechung der Weiterbildung

Die Weiterbildung muss grundsätzlich zeitlich zusammenhängend erfolgen, § 2 Abs. 5 WBO. Eine Unterbrechung der Weiterbildung muss vorher von der BLZK genehmigt werden und ist immer dann genehmigungsfähig, wenn sie mit den Zielen der Weiterbildung vereinbar ist.

Terminkalender KFO-Weiterbildung

Die Website des Klinikums der Universität München informiert zur Fachzahn-ärztlichen Ausbildung Kieferorthopädie / Curriculum KFO Bayern:

Termine KFO-Weiterbildung

Famulatur Zahnmedizin

Famulatur Zahnmedizin

Suche und Anmeldung

VOILA_REP_ID=C1257C99:002F5EB3