Kenntnisse im Strahlenschutz (ZÄP)
Zahnärztliches Personal erwirbt die Kenntnisse im Strahlenschutz (Röntgenschein) nach § 74 Abs. 2 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) zur technischen Durchführung von Röntgenbildern in der Regel im Rahmen der dualen Berufsausbildung.
Genau wie der Zahnarzt muss auch das zahnärztliche Personal mindestens alle fünf Jahre an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz teilnehmen.
Zahnärztliches Personal mit ausländischer Ausbildung
Zahnärztliches Personal, welches die Ausbildung nicht in Deutschland absolviert hat, muss die Kenntnisse gesondert erwerben. Um einen von der zuständigen Stelle – für Kursveranstalter mit Sitz in Bayern die BLZK – anerkannten Kurs zu absolvieren, müssen der BLZK verschiedene Unterlagen eingesendet werden. Welche Dokumente genau benötigt werden und wohin diese geschickt werden müssen, erfahren Sie im Referat Strahlenschutz.
Aktualisierung der Kenntnisse
Genau wie der Zahnarzt muss auch das zahnärztliche Personal mindestens alle fünf Jahre
an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs zur Aktualisierung der Kenntnisse
im Strahlenschutz teilnehmen.
Überblick: Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz und Kurse
Strahlenschutzkurse
Die BLZK ist die zuständige Stelle für die Anerkennung von Strahlenschutzkursen für Kursveranstalter mit Sitz in Bayern. Termine für die Aktualisierung der Fachkunde beziehungsweise Kenntnisse im Strahlenschutz können hier heruntergeladen werden.
Liste Strahlenschutzkurse in Bayern (PDF | 235 KB)