Hausbesuch
Aufsuchende zahnmedizinische Betreuung
Kann ein Patient aufgrund seines Alters, seiner Erkrankungen oder Pflegebedürftigkeit beziehungsweise Behinderung nicht mehr zur Behandlung in die Zahnarztpraxis kommen, gibt es die Möglichkeit der „aufsuchenden zahnärztlichen Betreuung“. Der Zahnarzt kommt nach Hause oder in die Pflegeeinrichtung, in der der Patient lebt, und führt die Untersuchung beziehungsweise Behandlung und Prophylaxemaßnahmen vor Ort durch.
Zusätzliche zahnärztliche Versorgungsangebote für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung (PDF 1,6 MB auf www.bzaek.de)
Vorher mit der Krankenkasse sprechen
Ob ein Patient Anspruch auf einen Hausbesuch durch den Zahnarzt hat und ob die Kosten für die Behandlung übernommen werden, sollte bereits im Vorfeld mit der jeweiligen Krankenversicherung des Patienten abgeklärt werden. Bei einer Behandlung zu Hause sind die Behandlungsmöglichkeiten für den Zahnarzt jedoch stark eingeschränkt.
So finden Sie einen Zahnarzt, der Hausbesuche anbietet
Patienten, die auf der Suche nach einem Zahnarzt sind, der Hausbesuche macht, können sich an den zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV) wenden.
Zahnärztliche Bezirksverbände in Bayern
Darüber hinaus können Patienten die „Zahnarztsuche in Bayern" nutzen. Über die Auswahl „Hausbesuch möglich“ werden die Zahnärzte angezeigt, die Hausbesuche anbieten und diesen Service in der Zahnarztsuche angegeben haben.
Zahnarztsuche in Bayern der BLZK
Als Zahnarzt Hausbesuche anbieten
In Bayern niedergelassene Zahnärzte haben die Möglichkeit, in der Online-Zahnarztsuche der BLZK zu erscheinen. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist die schriftliche Einwilligung des Zahnarztes. Sobald die Praxis in der Zahnarztsuche erscheint, können Zusatzdaten wie „Hausbesuch möglich" sebst eingetragen werden.
Eintrag in die Zahnarztsuche – Anleitung für den Eintrag in die Zahnarztsuche und Einwilligungserklärung zum Herunterladen.