Zahnarzt

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Mit dem eHBA kann eine rechtsverbindliche elektronische Signatur getätigt und elektronische Dokumente können sicher verschlüsselt werden. Hier die Infos zu Antrag und zur Ausgabe des eHBA.

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Covid-19 | Corona-Pandemie

Nachrichten und Informationen zum Thema Corona-Pandemie speziell für die Zahnarztpraxis. Mit weiterführenden Links, Infotexten und Plakaten zum Download.

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Berufseinstieg

Hier finden Sie unter anderem Infos zur Erteilung der Approbation an Zahnärztinnen und Zahnärzte – Voraussetzungen, Fristen, Formulare, Kosten und Rechtsgrundlagen, auch für die Berufszulassung bei ausländischem Studium.

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Honorierung und GOZ

Grundlage der zahnärztlichen Honorierung für Privatleistungen ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die BLZK hat Kommentare erarbeitet und Musterformulare entwickelt, um die Anwendung der GOZ im Praxisalltag zu erleichtern.

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Praxisführung

Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Hygiene und Strahlenschutz betreffen jede Praxis. Die BLZK will dazu beitragen, dass bei den zahlreichen Anforderungen genügend Zeit für die Hauptaufgabe des Zahnarztes bleibt: die Behandlung der Patienten.

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Praxisteam

Das Praxisteam ist Bestandteil jeder Zahnarztpraxis. Mutterschutz und Elternzeit sind wichtige Themen für den Zahnarzt als Arbeitgeber. Aber auch Infos zu weiteren Themen des Arbeitsrechts, wie Sonderzuwendungen, Urlaub, Zeugnisse und Kündigung finden Sie hier.

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Zahnärztliche Fort- und Weiterbildung

In Bayern gibt es zwei Fachzahnarztgebiete: die Kieferorthopädie und die Oralchirurgie. Auf dem „Bayerischen Weg” kann die Gebietsbezeichnung Kieferorthopädie ohne Klinikjahr erreicht werden. Weiterbildungsordnung, Kurse und Curricula zu zahnmedizinischen Themen finden Sie hier.

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Praxisberatung

Die Mitarbeiter der BLZK beraten alle Zahnarztpraxen in Bayern. Zahnärzte, die eine Niederlassung planen, können von diversen Services profitieren.

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Praxisabgabe

Bei einer Praxisübergabe müssen betriebswirtschaftliche, steuerliche und juristische Aspekte berücksichtigt werden. Die Übergabe einer Praxis sollte vorausschauend geplant werden. Unternehmerisches Denken und Handeln ist erforderlich.

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Kontakt

Honorierungssysteme, GOZ
Tanja Ruf
Tel.: 089 230211-358
Fax: 089 230211-359


Honorierungssysteme, GOZ
Manuela Kunze
Tel.: 089 230211-360
Fax: 089 230211-361


Arbeitssicherheit und Hygiene, BuS-Dienst
Lidija Jonic
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr
Tel.: 089 230211-340
Fax: 089 230211-341


Arbeitssicherheit und Hygiene, BuS-Dienst
Zennur Erdogan
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr
Tel.: 089 230211-342
Fax: 089 230211-343


Qualitätsmanagement
Christa Weinmar
Telefonisch erreichbar:
Mo, Mi, Do: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 12.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Tel.: 089 230211-348
Fax: 089 230211-349


Weiterbildung KFO/Oralchirurgie
Christine Pfannerer
Tel.: 089 230211-310
Fax: 089 230211-311


Praxisberatung
Stephan Grüner
Fallstr. 34
81369 München
Tel.: 089 230211-410
Fax: 089 230211-488


Sprachtests

Eine Voraussetzung, um als Zahnarzt mit ausländischem Studium in Deutschland eine Berufszulassung zu erhalten, ist, dass die betreffende Person über die für die Ausübung des zahnärztlichen Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Die BLZK übernimmt im Auftrag der jeweiligen Regierung im Rahmen des Berufszulassungsverfahrens die Sprachtests. Mit der Durchführung hat die Kammer die eazf beauftragt. Mehr Informationen unter

Berufszulassung bei ausländischem Studium

eazf-Kontakt bei Sprachtests

Tel.: 089 230211-468
sprachpruefungen@eazf.de

Download

Verfahrensordnung für Sprachtests (PDF | 176 KB)

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