Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)


Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist ein elektronischer (Sicht-)Ausweis für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Mit diesem „Zahnarztausweis“ kann eine rechtsverbindliche elektronische Signatur getätigt werden und elektronische Dokumente können auf sichere Art und Weise verschlüsselt werden. Die zuständige Stelle für die Ausgabe des eHBA ist in Bayern die Bayerische Landeszahnärztekammer.

Starttermin Mitte Juli 2020

Muster-eHBA für Bayern
Muster-eHBA für Bayern

Die BLZK startete das Antragsverfahren für den eHBA für die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte Mitte Juli 2020. Praxisinhaber, angestellte Zahnärzte und sonstige Berufstätige wurden in alphabetischer Reihenfolge von A bis Z nach Beitragsgruppen angeschrieben. Die Informationen zum Antragsverfahren und zur Ausgabe des eHBA werden laufend aktualisiert. Die FAQ bieten die wichtigsten Informationen rund um den eHBA.


Kurzanleitung zum eHBA-Antragsprozess

Schritt 1

Postalische Informationssendung der BLZK an den Zahnarzt über den eHBA und den Beantragungsprozess.  Namens- und Adressdaten werden abgefragt und der Zahnarzt entscheidet sich für einen Anbieter.

Schritt 2

Der Zahnarzt bekommt von der BLZK, die vom ausgewählten Vertrauensdiensteanbieter zugeteilte Vorgangsnummer mitgeteilt. Damit kann auf der Website des Anbieters der durch die BLZK vorausgefüllte Antrag vervollständigt und der eHBA beantragt werden.

Schritt 3

Sichere Identifikation des Zahnarztes in einer Filiale der Post mittels „PostIdent“ mit dem Ausdruck aus dem Antrag.

Schritt 4

Bestätigung der Berufseigenschaft „Zahnärztin/Zahnarzt“ und Freigabe durch die BLZK. Im Anschluss erfolgt die Auslieferung des eHBA durch den Vertrauensdiensteanbieter an die Meldeadresse (im Personalausweis/Reisepass) der Zahnärztin/des Zahnarztes.


Schaubild mit Details zum eHBA-Antragsprozess

Vorschau Schaubild eHBA


Kurzanleitung zum bevorstehenden Ablauf der Karte (reguläre Beantragung/Verlängerung beziehungsweise Folgeantrag)

  • Eine rechtzeitige Benachrichtigung erfolgt durch den Anbieter per E-Mail (circa 90 Tage vor Ablauf).
  • Die Beantragung ist auch direkt über den Link des jeweiligen Anbieters möglich.
  • Alternativ kann über die BLZK eine Vorgangsnummer für einen „vorbefüllten Antrag“ angefordert werden.

Weitere Informationen zur Antragstellung beziehungsweise Verlängerung des eHBA

Kurzanleitung für den Kartenaustausch eHBA Generation 2.0 über die Anbieter D-Trust und Medisign

Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die noch einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der älteren Generation nutzen, müssen diesen bis spätestens Dezember 2025 austauschen. Hintergrund ist eine bundesweite Umstellung der Sicherheitsstandards.

Hinweis: Wenn Ihre Karte noch im Jahr 2025 abläuft, sind Sie nicht von dem Kartentausch betroffen. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte werden direkt vom Anbieter per E-Mail (circa 90, 60 und 30 Tage vor Ablauf) darüber informiert, mit der regulären Beantragung zu starten.

Bin ich betroffen?

Dies kann auf der Rückseite der eHBA-Karte geprüft werden:

  • Steht dort „G2.1“? Dann ist alles in Ordnung – kein Tausch nötig.
  • Steht dort „G2“ oder gar nichts? Dann muss die Karte ausgetauscht werden.

Alle Informationen zum Ablauf, zu den Fristen und was konkret getan werden muss

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