Aufstiegs-BAföG - kurz „AFBG“

Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegs-BAföG ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer beruflichen Weiterqualifizierung finanziell unterstützt werden.

Wer wird gefördert?

Alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten – unabhängig vom Alter.

Welche Aufstiegsfortbildungen werden konkret im zahnmedizinischen Bereich gefördert?

Es werden die Aufstiegsfortbildungen zur/zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten/in (ZMV) und Dentalhygieniker/in (DH) gefördert.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Maßnahmen der ersten Fortbildungsstufe müssen mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen. Diese werden bis zu einer Mindeststundenzahl von 400 Stunden in Teilzeit gefördert.
  • Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern.
  • Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen monatlich im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Sie können für die Gesamtkosten der Fortbildungs- und Prüfungsgebühren (bis maximal 15.000 Euro) eine Förderung beantragen.
  • 50 Prozent der Förderung erhalten Sie als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
  • Die Förderung ist einkommens- und vermögensunabhängig.
  • Es können auch Unterhaltsförderungen und ein Kinderbetreuungszuschlag beantragt werden.

Nähere Informationen zur Höhe der Förderung:

Fördersätze: Wie wird mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert? – www.aufstiegs-bafoeg.de

Wo wird das Aufstiegs-BAföG beantragt?

Meistens sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung (Landratsämter) bei den Kreisen und kreisfreien Städten hierfür zuständig. In einigen Bundesländern gibt es davon Ausnahmen.

Zuständige Förderämter auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

Förderung: Beratung und Antragstellung – www.aufstiegs-bafoeg.de

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung?

Es gibt ganz unterschiedliche Formblätter, welche das zuständige Förderamt von Ihnen benötigt. Bitte informieren Sie sich zunächst dort, welche Formblätter/Unterlagen in Ihrem persönlichen Fall vorgelegt werden müssen.

Außerdem erhalten Sie, nach Vorlage der notwendigen Zulassungsunterlagen, von

  • Ihrem Fortbildungsinstitut das Formblatt B.
  • der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) das Formblatt Z.

Internet

Detaillierte Informationen rund um das Thema „Aufstiegs-BAföG“ gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

www.aufstiegs-bafoeg.de

Ansprechpartner

Fortbildung
Zahnärztliches Personal
Marei Rose
Tel.: 089 230211-334
Fax: 089 230211-335

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