Mutterschutz

Gesetze

In der Schwangerschaft steht jede Frau unter dem besonderen Schutz des Staates. Für die im Beruf stehende werdende Mutter gestalten das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) das Grundrecht auf Fürsorge und Schutz.

Für Zahnarztpraxen hat das Mutterschutzgesetz insofern besondere Bedeutung, als die Tätigkeiten von Angestellten in der Zahnarztpraxis mit besonderen Belastungen verbunden sind, weswegen letztlich eine arbeitsmedizinische Vorsorge veranlasst werden muss. Beschäftigt ein Betrieb mehr als drei Frauen, ist er gesetzlich verpflichtet, das Mutterschutzgesetz öffentlich „auszuhängen“ (Auslegen in einem Ordner oder Internetzugang).

QM Online – Mutterschutz

Dies ist ein Auszug aus dem Kapitel B05 Mutterschutz im QM Online der BLZK. Bayerischen Zahnärzte stehen nach dem Login noch folgende Informationen zum Thema bereit:

  • Beschäftigungsverbot
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Zahntechnische Arbeiten im Dentallabor
  • Meldung einer Schwangerschaft

Folgende Formulare stehen ebenfalls im QM Online zum Download bereit:

  • Meldung einer Schwangerschaft an das Gewerbeaufsichtsamt
  • Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz bei Weiterbeschäftigung
  • Meldung an die Krankenkasse mit der Benachrichtigung über eine Schwangerschaft und den Antrag auf Lohnausgleichszahlung nach der U2-Umlage

Mutterschutz im
QM Online

Mutterschutz im </br>QM Online

Zu Kapitel B05 Mutterschutz

Ansprechpartner

Arbeitssicherheit und Hygiene, BuS-Dienst
Lidija Jonic
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr
Tel.: 089 230211-340
Fax: 089 230211-341


Arbeitssicherheit und Hygiene, BuS-Dienst
Zennur Erdogan
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr
Tel.: 089 230211-342
Fax: 089 230211-343


VOILA_REP_ID=C1257C99:002F5EB3