Mutterschutz
Gesetze
In der Schwangerschaft steht jede Frau unter dem besonderen Schutz des Staates. Für die im Beruf stehende werdende Mutter gestalten das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) das Grundrecht auf Fürsorge und Schutz.
Für Zahnarztpraxen hat das Mutterschutzgesetz insofern besondere Bedeutung, als die Tätigkeiten von Angestellten in der Zahnarztpraxis mit besonderen Belastungen verbunden sind, weswegen letztlich eine arbeitsmedizinische Vorsorge veranlasst werden muss. Beschäftigt ein Betrieb mehr als drei Frauen, ist er gesetzlich verpflichtet, das Mutterschutzgesetz öffentlich „auszuhängen“ (Auslegen in einem Ordner oder Internetzugang).
QM Online – Mutterschutz
Dies ist ein Auszug aus dem Kapitel B05 Mutterschutz im QM Online der BLZK. Bayerischen Zahnärzte stehen nach dem Login noch folgende Informationen zum Thema bereit:
- Beschäftigungsverbot
- Gefährdungsbeurteilung
- Zahntechnische Arbeiten im Dentallabor
- Meldung einer Schwangerschaft
Folgende Formulare stehen ebenfalls im QM Online zum Download bereit:
- Meldung einer Schwangerschaft an das Gewerbeaufsichtsamt
- Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz bei Weiterbeschäftigung
- Meldung an die Krankenkasse mit der Benachrichtigung über eine Schwangerschaft und den Antrag auf Lohnausgleichszahlung nach der U2-Umlage