Barrierearme Zahnarztpraxis
Der Zahnarztbesuch kann für betagte und immobile Patienten zum Problem werden, wenn der Zugang zur Praxis und auch die Praxisräume selbst nicht barrierefrei gestaltet sind: Treppen vor und innerhalb der Praxis, zu enge Türstöcke, schmale Gänge, enge Wartezimmer und mangelnde Beschriftung der Behandlungszimmer sind hier typische Hürden – besonders für Patienten, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, oder für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen.
Nicht nur bauliche Barrieren
Neben diesen offensichtlichen Hürden gibt es auch noch weitere Barrieren in einer Zahnarztpraxis, an die man im ersten Moment kaum denkt – zum Beispiel ungenügende Beleuchtung, zu leises Sprechen oder die Verwendung von Fachausdrücken, die die Patienten nicht verstehen.
Oft helfen schon einfache Maßnahmen, um etwa die Kommunikation zu erleichtern: So ist es beispielsweise beim Gespräch mit einem schwerhörigen oder gehörlosen Menschen wichtig, dass der Zahnarzt oder das Praxispersonal nicht im Gegenlicht sitzt, damit der Patient die Mimik besser wahrnehmen und leichter Lippenlesen kann. Wie eine möglichst barrierefreie Kommunikation mit den Patienten funktioniert, kann das Praxisteam in speziellen Schulungen erlernen.
Die Praxis barrierearm gestalten
Eine Praxis lässt sich so nachrüsten, dass sich zum Beispiel Menschen mit Mobilitäts-, Hör- und Seheinschränkungen, Rollstuhlfahrer sowie Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz darin leichter zurechtfinden.
Tipps und Hilfestellung
Bei der Bayerischen Architektenkammer erhalten Zahnärztinnen und Zahnärzte Hilfestellung und Beratung zu baulichen Maßnahmen.
www.byak.de/planen-und-bauen/beratungsstelle-barrierefreiheit.html
Unter dem Appell „Barrieren in der Praxis abbauen“ stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Broschüren und Checklisten zu Verfügung.
www.kbv.de/html/barrierefreiheit.php
Verschiedene Projekte für mehr Barrierefreiheit in der medizinischen Versorgung präsentiert die Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft.
www.stiftung-gesundheit.de/arzt-auskunft/barrierefreiheit