Prüfungsablauf
Anforderungsschreiben
Die Praxen erhalten von der Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ) ein Anforderungsschreiben zusammen mit Arbeitshilfen und entsprechenden Formblättern. Die Praxen haben zwei Wochen Zeit, die Unterlagen einzureichen. Bei Urlaub oder Krankheit wird die Frist verlängert.
Erforderliche Unterlagen
Pro Gerät/Strahler müssen jeweils eingereicht werden:
- die aktuelle Uraufnahme mit dem dazugehörigen Abnahmeprüfbericht,
- die letzten drei Konstanzaufnahmen,
- die Dokumentation der Prüfergebnisse sowie
- vier Patientenaufnahmen.
Prüfungsablauf
Zunächst werden alle in den Praxen vorhandenen Röntgengeräte erfasst. Bei der Überprüfung der Unterlagen unterscheidet die RBZ zwischen „bestanden“, „mangelhaft“ und „unvollständig“ (bei fehlenden Unterlagen). Die RBZ gibt bei Bedarf Hinweise zur Verbesserung der Qualität der Aufnahmen oder zur Dokumentation.
Bei Röntgengeräten, die einen Mangel zeigten, erfolgt an die Praxen die Aufforderung, den Mangel zu beseitigen und korrekte, mangelfreie Unterlagen einzureichen. Diese Anforderungen bei mangelhaften Geräten werden zusätzlich zu den turnusgemäßen Prüfungen gestellt.
Bei Röntgengeräten, bei denen Unterlagen unvollständig waren, werden die Praxen aufgefordert, vervollständigte Unterlagen einzureichen. Die Anforderungen bei unvollständigen Geräteunterlagen werden ebenfalls zusätzlich zu den turnusgemäßen Prüfungen gestellt.