Ergänzende Vereinbarungen zum Ausbildungsvertrag
Abkürzung der Ausbildungszeit
Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und der Ausbildenden ist die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu Beginn der Ausbildung zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung empfiehlt folgende Richtlinie:
a) Fachoberschulreife (Mittlere Reife) ober gleichwertiger Abschluss: bis zu 6 Monate
b) Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife: bis zu 12 Monate
c) abgeschlossene Berufsausbildung: bis zu 12 Monate
Nähere Einzelheiten sind im Antragsformular zusammengefasst. Bitte senden Sie das Formular mit allen erforderlichen Unterlagen und bei Beginn der Ausbildung zusammen mit dem Ausbildungsvertrag an den regionalen Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV). Bitte beachten Sie, dass die Richtlinien Richtwerte darstellen und keine Einzelfallprüfung ersetzen.
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Richtlinie und Antragsformular zur Abkürzung der Ausbildungszeit (PDF | 72 KB)
Antragsformular bitte bei Ihrem zuständigen ZBV einreichen.
Teilzeitausbildung
Auszubildender und Ausbildender können vereinbaren, die Ausbildung in Teilzeit durchzuführen. Im Berufsausbildungsvertrag muss die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit erfasst werden. Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit darf maximal um 50 Prozent gekürzt werden. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend der Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit.
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Richtlinie und Antragsformular zur Teilzeitausbildung (PDF | 55 KB)
Antragsformular bitte bei Ihrem zuständigen ZBV einreichen.
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Bei Beantragung einer vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung müssen die Leistungen in der Berufsschule besonders gut sein. In diesen Fällen ist in der Regel eine Zulassung zu dem der regulären Prüfung vorausgehenden Prüfungstermin möglich. Bei einer zu Beginn der Ausbildung gewährten Verkürzung der Ausbildungszeit ist eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung nur im Ausnahmefall möglich.
In den Richtlinien zum Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung finden Sie weitere Informationen. Bitte informieren Sie sich beim regionalen Zahnärztlichen Bezirksverband und reichen das Formular mit allen erforderlichen Unterlagen dort ein. Bitte beachten Sie, dass die Richtlinien Richtwerte darstellen und keine Einzelfallprüfung ersetzen.
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Richtlinie und Antragsformular zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung
(PDF | 87 KB)
Antragsformular bitte bei Ihrem zuständigen ZBV einreichen.
Ausbildung in kieferorthopädischen Praxen und bei der Bundeswehr
Für Auszubildende in kieferorthopädischen Praxen und bei der Bundeswehr ist es Voraussetzung, während der Ausbildungszeit im zweiten und dritten Ausbildungsjahr in einer allgemeinzahnärztlichen Praxis die fehlenden Inhalte zu erlernen, die in der kieferorthopädischen Praxis und bei der Bundeswehr nicht vermittelt werden können. Diese zusätzlichen Kenntnisse können im Block oder einmal wöchentlich vermittelt werden. Der Ausbilder ist verpflichtet, diese Zusatzerklärung mit einem Vertragszahnarzt zu schließen und bei Beginn der Ausbildung zusammen mit dem Ausbildungsvertrag beim Zahnärztlichen Bezirksverband einzureichen.
In diesem Formular sehen Sie weitere Einzelheiten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig beim regionalen Zahnärztlichen Bezirksverband.
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Zusatzerklärung für Ausbildungsverträge mit Kieferorthopäden oder in der Bundeswehr (PDF | 92 KB)
Zusatzerklärung bitte bei Ihrem zuständigen ZBV einreichen.