Fachkunde Schädelübersichtsaufnahmen und Spezialprojektionen
Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" (Fachkunderichtlinie) im Jahr 2006 wird im Rahmen des Zahnärztlichen Staatsexamen ausschließlich die Fachkunde in dem Anwendungsgebiet 1 „Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen, Fernröntgenaufnahmen des Schädels“ der Tabelle 4.3.1 der Fachkunderichtlinie erworben.
Zahnärzte, die das Verfahren der Schädelübersichtaufnahmen und Spezialprojektionen anwenden wollen, müssen die Fachkunde separat in einem geeigneten, von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs erwerben (s.Tabelle).
Nach der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs ist es erforderlich bei der jeweiligen zuständigen Stelle, in Bayern die Bayerische Landeszahnärztekammer, die Fachkundebescheinigung zu beantragen.
Fachkundebescheinigung beantragen
Die erfolgreiche Teilnahme am letzten Kurs soll für die Ausstellung der Fachkundebescheinigung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Tabelle: Fachkunde im Strahlenschutz