Berufsausbildung
- ZAH: Zahnarzthelferin/Zahnarzthelfer
Inkrafttreten der Ausbildungsverordnung: 01.08.1989
- ZFA: Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnmedizinischer Fachangestellter
Inkrafttreten der Ausbildungsverordnung: 01.08.2001
Aufstiegsfortbildung
- ZMF: Zahnmedizinische Fachhelferin/Zahnmedizinischer Fachhelfer
Inkrafttreten der Ausbildungsverordnung: 01.11.1976
- ZMF: Zahnmedizinische Fachassistentin/Zahnmedizinischer Fachassistent
Inkrafttreten der Ausbildungsverordnung: 01.05.2002
- ZMV: Zahnmedizinische Verwaltungshelferin/Zahnmedizinischer Verwaltungshelfer
Inkrafttreten der Ausbildungsverordnung: 01.10.1980
- ZMV: Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin/Zahnmedizinischer Verwaltungsassistent
Inkrafttreten der Ausbildungsverordnung: 01.05.2002
- ZMP: Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin/Zahnmedizinischer Prophylaxeassistent
Inkrafttreten der Ausbildungsverordnung: 01.04.2007
- DH: Dentalhygienikerin/Dentalhygieniker
Inkrafttreten der Ausbildungsverordnung: 01.04.2007
Die Bezeichnungen bleiben so bestehen, wie im jeweiligen Abschlusszeugnis benannt.*
Personen, die einen Abschluss als ZAH erworben haben, behalten also diese Berufsbezeichnung bei.
* Der erzielte Berufsabschluss, wie beispielsweise ZAH, wird nicht in ZFA umbenannt.
Die Frage eines möglichen Einsatzrahmens von Personen ohne abgeschlossene Ausbildung hängt maßgeblich davon ab, in welchem Bereich eine Tätigkeit geplant ist. Eine allgemeingültige Aussage lässt sich nicht treffen. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an das Referat Zahnärztliches Personal:
Tel.: 089 230211-330/-332
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Die Höhe des Gehaltes ist individuelle Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in. Zu beachten sind jedenfalls die Vorgaben nach dem Mindestlohngesetz. Darüber hinaus gibt es in Bayern keine Vorgaben oder Richtlinien für die Vergütung von ausgebildeten oder fortgebildeten ZFA.
Musterverträge für angestellte ZFA oder auch ZAH finden Sie unter:
Musterverträge
Der Nachweis der Kenntnisse im Strahlenschutz muss spätestens
alle fünf Jahre aktualisiert werden. Informationen dazu und Kurstermine erhalten Sie unter Strahlenschutz und Röntgen.
Kontakt:
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