Elektronischer Heilberufsausweis

Wozu benötige ich einen elektronischen Heilberufsausweis?

Die Bayerische Landeszahnärztekammer startete Mitte Juli 2020 das Antragsverfahren für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

Für die Anbindung Ihrer Praxis an die Telematik-Infrastruktur mit der ersten Anwendung des Online Rollout Stufe 1 – dem „Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)“ – benötigen Sie keinen HBA.

Erst mit der späteren Einführung der Anwendung „Qualifizierte elektronische Signatur (QES)“, mit der Zahnärzte Dokumente rechtssicher unterzeichnen können und mit der weiteren Anwendung „Kommunikation im Medizinwesen (KIM)“, bei der es um die sichere elektronische Kommunikation zwischen den Leistungserbringern geht, wird ein HBA notwendig.

eHBA Infoseite der BLZK

Weitere und fortlaufend aktualisierte Informationen über den Online Rollout stellt Ihnen die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) online über https://www.kzvb.de/digitalisierung-ti/telematik-anbindung zur Verfügung. Dort sind auch Informationen zum elektronischen Praxisausweis (SMC-B) zu finden, den die KZVB ausgibt. Ebenso finden Sie über diesen Link Informationen zu anderen Komponenten der Telematik-Infrastruktur.

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