07/05/2024 | Nachrichten | Zahnaerztliches Personal

Gemeinsam durch die Ausbildungszeit

Die ZFA-Ausbildung ist Teamsache

Der erste Tag der Ausbildung zur oder zum Zahnmedizinischen Fachangestellten markiert den Beginn einer vielversprechenden und vielseitigen Berufslaufbahn. Die Auszubildenden verlassen häufig mit großen Erwartungen die vertraute Schulumgebung und tauchen meist zum ersten Mal in die Arbeitswelt ein. Die Begleitung durch ein hilfsbereites und freundliches Praxisteam spielt jetzt eine entscheidende Rolle. Denn nicht nur der Ausbilder unterstützt die Auszubildenden fachlich und fördert deren soziale Kompetenz, sondern das gesamte Team kann hier zur Seite stehen.

Den Neuankömmlingen auf Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans Wissen zu vermitteln, fordert alle Beteiligten. Neben den ausbildungsrelevanten Inhalten aus der Praxis müssen die Auszubildenden selbstständiges Arbeiten lernen. Dabei benötigen sie häufig viel Unterstützung und Zustimmung. Da ist es von großem Vorteil, wenn das Wissen und die relevanten Informationen von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen vermittelt werden.

Bei der ersten Orientierung unterstützen

In den ersten Tagen und Wochen der Ausbildung geht es zunächst um Orientierung und um das Kennenlernen der Praxisabläufe. Einzelne Punkte sollten im Rahmen von Einführungsgesprächen regelmäßig aufgegriffen werden. Die Auflistung auf der gegenüberliegenden Seite bietet eine grobe Übersicht.

  • Welche Erwartungen hat die oder der Auszubildende an die Lehre?
  • Welche Ziele sind aus Sicht des Ausbildenden wichtig?
  • Gibt es möglicherweise Ängste oder Probleme, die in einem Gespräch ausgeräumt werden können?
  • Was sind die wichtigsten Rechte, was die Pflichten?

Eine erfolgreiche Ausbildung erfordert die Bereitschaft der Auszubildenden, neue Herausforderungen und konstruktives Feedback anzunehmen, auch wenn das nicht immer einfach ist. Umso wichtiger ist es, eine Atmosphäre gegenseitigen Respekts zu schaffen und Gespräche auf Augenhöhe zu führen.

Ausbildungsnachweis auf dem Laufenden halten

Während der Ausbildung müssen Wochenberichte und insgesamt drei individuelle Berichte pro Ausbildungsjahr erstellt werden – für Auszubildende eine perfekte Möglichkeit, das Gelernte zu vertiefen und praktische Erfahrungen festzuhalten. Sie bilden die Grundlage für die kontinuierliche Überprüfung der Ausbildung. Der Ausbildungsnachweis, der den betrieblichen Ausbildungsplan, die Wochenberichte und die individuellen Berichte enthält, ist zudem Zulassungsvoraussetzung für die beiden Teile der gestreckten Abschlussprüfung.

Zukunftsorientierte Inhalte im Fokus

Zum 1. August 2022 ist eine neue Ausbildungsverordnung in Kraft getreten. Mit ihr wurde der Beruf noch zukunftsorientierter ausgerichtet. Es wurden dafür neue Inhalte wie die Berufsbildpositionen Digitalisierung und Nachhaltigkeit eingeführt. Außerdem setzt die Ausbildung auf handlungsorientierte Lerninhalte. Wichtige Aspekte darüber hinaus sind die individuelle Betreuung von Patienten und die Kommunikationsfähigkeit.

Eine weitere wichtige Änderung: Durch die neue Ausbildungsverordnung entfällt die Zwischenprüfung. Stattdessen ist eine Gestreckte Abschlussprüfung (GAP) vorgesehen. Das bedeutet, dass die Abschlussprüfung in zwei Teilen und damit in zwei (Prüfungs-)Zeiträumen abgelegt wird. Der erste Teil findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, der zweite Teil am Ende der Ausbildung. Beide Ergebnisse fließen in die Gesamtnote ein. Der erste Teil der Prüfung zählt mit zwei schriftlichen Bereichen zu 35 Prozent. Der zweite mit einem praktischen und zwei schriftlichen Prüfungsbereichen macht die restlichen 65 Prozent der Gesamtgewichtung aus.

Der erste Teil der GAP besteht aus den beiden Prüfungsbereichen:

  • Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten,
  • Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten.

Der zweite Teil der GAP besteht aus den Bereichen:

  • Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen (praktischer Prüfungsteil),
  • Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen,
  • Wirtschafts- und Sozialkunde.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung eröffnen sich viele Möglichkeiten für die Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, von vertiefenden Kursen bis hin zu einem beruflichen Aufstieg. Eine gute ZFA-Ausbildung ist und bleibt ein solides Fundament. Fest steht: Der Einsatz und die Anstrengung während der Ausbildung lohnen sich auf alle Fälle.


Ausbildungsbeginn – Was ist zu beachten?

Gerade der Ausbildungsbeginn bringt viele neue Anforderungen, Informationen und Aufgaben mit sich. Die folgende Übersicht hilft, die wichtigsten Punkte nicht aus dem Blick zu verlieren.

  • Der Ausbildungsvertrag ist unbedingt vor Beginn der Ausbildung abzuschließen.
  • Der wesentliche Inhalt des Vertrages muss schriftlich festgehalten und von beiden Vertragsparteien bzw. den gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen unterzeichnet werden. Über den Ausbildungsvertragskonfigurator (AVK) lässt sich digital und unkompliziert ein maßgeschneiderter Ausbildungsvertrag erstellen. Vergessen Sie nicht, die Vertragsunterlagen an den zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband für die Überprüfung und anschließende Eintragung in das Ausbildungsverzeichnis zu schicken.
  • Weitere wichtige Unterlagen, die benötigt werden:
    • Sozialversicherungsausweis, Anmeldebescheinigung der Krankenkasse, steuerliche Identifikationsnummer, Bankverbindung, Nachweis der erforderlichen Impfungen
    • Bei Minderjährigen: Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
    • Achtung: Bei Auszubildenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder Auszubildenden aus Nicht-EU-Ländern muss eine Prüfung des vollständigen Aufenthaltstitels erfolgen. Benötigt wird eine Kopie des Aufenthaltstitels für die Personalakte mit Angaben zum Ablaufdatum des Aufenthaltstitels oder etwaiger Beschränkungen. Liegen diese Unterlagen nicht vor, besteht für den Arbeitgeber ein Haftungsrisiko!
  • Anmeldung bei der Berufsschule
  • Besprechung des individuellen betrieblichen Ausbildungsplans
  • Besprechung der zu erstellenden Wochenberichte und der individuellen Berichte („Ausbildungsnachweis“)
  • Besprechung grundlegender Abläufe und Umstände, wie zum Beispiel:
    • Arbeitszeiten und Pausen, bei Jugendlichen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Infos dazu, wie und bei wem man sich krank melden muss
    • Schulzeiten, insbesondere Ablauf des zweiten Berufsschultages
    • Vorstellung des Praxisteams
    • Praxisrundgang
    • Kennenlernen des Ausbildungsbeauftragten
  • Vorstellung der Arbeitsgebiete und Tätigkeitsbereiche:
    • Insbesondere Umgang mit den Patienten und Patientinnen, Einweisung in Datenschutz und Schweigepflichten, Einweisung in persönliche Schutzausrüstung und allgemeine Hygienemaßnahmen sowie in Verhalten und Mitwirkung während der Behandlung, Vor- und Nachbereitung des Behandlungsplatzes, Einweisung in die Dokumentation (Karteikarte, IT-Systeme, Praxissoftware, Kommunikationsmittel
  • Regelmäßige Feedback-Gespräche: Was läuft gut? Wo gibt es Verbesserungsbedarf? Wie kann die oder der Auszubildende unterstützt werden?

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Die vier Seiten für Azubis, ZFA, ZMP, ZMF, DH und ZMV

ZFAplus, Ausgabe 3/2024

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