01/25/2022 | Pressemitteilung
Allgemeine Impfpflicht statt Berufsausübungsverbot
Zahnärzte gegen Sofortsanktionen bei einrichtungsinterner Impfpflicht
München – Weitreichende Sanktionen bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für das Gesundheitswesen sollten aus Sicht der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) so lange ausgesetzt werden, bis der Deutsche Bundestag über die allgemeine Impfpflicht entschieden hat.
Die beiden Körperschaften weisen darauf hin, dass Zahnarztpraxen erwiesenermaßen nicht zur Verbreitung von Covid-Infektionen beigetragen haben. Das hohe Niveau der Schutzmaßnahmen in den Zahnarztpraxen habe sich auch unter Pandemiebedingungen bewährt. In den bayerischen Zahnarztpraxen sei bis heute kein Fall einer Infektionsweitergabe von einem Zahnarzt oder einer zahnmedizinischen Fachangestellten auf einen Patienten dokumentiert. Deshalb werde die einrichtungsbezogene Impfpflicht von den Praxen als eine „Bestrafung der Falschen“ empfunden.
„Wir halten es psychologisch für ungeschickt, dass die Ampel-Koalition die einrichtungsbezogene Impfpflicht vor einer allgemeinen Impfpflicht eingeführt hat und damit quasi ein Berufsausübungsverbot verbindet. Mit einer allgemeinen Impfpflicht würden sich die Praxisteams nicht mehr benachteiligt und zurückgesetzt fühlen. Auch etwaige Wechsel von Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) in andere Berufe, in denen keine einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, werden durch eine allgemeine Impfpflicht in der Regel hinfällig. Wir bitten das bayerische Gesundheitsministerium, auf die staatlichen Gesundheitsämter dahingehend Einfluss zu nehmen, dass keine Betretungsverbote für nicht vollständig immunisierte Zahnärzte und deren Praxispersonal angeordnet werden, bis der Deutsche Bundestag über die allgemeine Impfpflicht entschieden hat“, erklärte Christian Berger für BLZK und KZVB.