09/15/2025 | Nachrichten | Honorierungssysteme und GOZ
Fortschritte der Zahnheilkunde
GOZ aktuell
In allen Teilbereichen der Zahnmedizin werden kontinuierlich beeindruckende Fortschritte erzielt. Zahlreiche technologische Entwicklungen machen es möglich, Behandlungen effektiver, schonender und präziser durchzuführen. Auch künstliche Intelligenz (KI) etabliert sich immer mehr in der modernen Zahnmedizin und wird als unterstützendes Werkzeug bei Diagnostik und Planung eingesetzt. Zudem trägt ein breites Spektrum hochwertiger Materialien dazu bei, dass Zahnmediziner verschiedene Optionen von Behandlungsmöglichkeiten anbieten können, die der individuellen Situation der Patienten angepasst sind.
Allerdings muss die fortschrittliche Zahnmedizin noch immer mit einer veralteten Gebührenordnung auskommen, die als Abrechnungsgrundlage gänzlich unzureichend ist. Neue Behandlungsmethoden können somit lediglich über die Analogberechnung geltend gemacht werden. Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer befasst sich in diesem Beitrag mit fortschrittlichen Leistungen, die in der Gebührenordnung nicht enthalten und über § 6 Abs. 1 GOZ zu berücksichtigen sind.
Vollständiger Artikel aus dem BZB
Artikel aus dem BZB 9/2025 als PDF mit der Liste der GOZ-Leistungen (599 KB)
In der Serie „GOZ aktuell“ veröffentlicht das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer Berechnungsempfehlungen und Hinweise zur GOZ 2012. Zur Weitergabe innerhalb der Praxis und zum Abheften können die Beiträge aus dem Heft herausgetrennt werden. Sie sind auch auf www.bzb-online.de abrufbar.