08/31/2026 | Nachrichten | Praxisfuehrung und Strahlenschutz

Strahlenschutzmittel müssen in der Praxis vorhanden sein

Bei den im Fünfjahres-Rhythmus durchgeführten Sachverständigenprüfungen des Strahlenschutzes wird häufig das Fehlen von Strahlenschutzmittel beanstandet. Beachten Sie, dass ein Schilddrüsenschutz (zum Beispiel ein Schild) und eine Bleischürze mit Rückenschutz in der Praxis vorhanden sein müssen. Über deren Einsatz entscheidet selbstverständlich der Strahlenschutzverantwortliche, aber das Fehlen ist ein Mangel im Rahmen der Sachverständigenprüfung.

Weiterführende Informationen

Informationen zum Einsatz von Strahlenschutzschürze und -schild 

Aktuelle Liste der behördlich bestimmten Sachverständigen vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (PDF)

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